SPV
Stellungnahmen
Stand 04.11.2005 |
Anfangsbemerkung: Mit etwas Verspätung gegenüber dem ursprünglichen Zeitplan beginnen wir- wie angekündigt - mit ein paar Tips, für die im Rahmen der "Strategischen Prüfung Verkehr" zur "Marchfeldstrasse", damit ist die Marchfeldautobahn gemeint, eine Stellungnahme verfassen wollen. Für Personen, die eine kritische Stellungnahme abgeben wollen aber sich nicht in der Lage fühlen, selbst eine zu verfassen, bzw. zusammenzubauen, sollte, wenn alles nach Plan verläuft bis 31.10. 2005 eine Musterdatei zum Download verfügbar sein. Die Stellungnahmefrist läuft bis einschließlich Freitag 4.11.2005. Zusatzbemerkung 31.10.: Eine Musterstellungnahme gibt es hier als .rtf Datei. Auch in diesem Falle ist es besser, die Datei nur als Muster zu verwenden und individuelle Modifikationen vorzunehmen. Das Verkehrsministerium hat die Mailadresse spv@bmvit.gv.at vorgesehen (im Mailtext Empfangsbestätigung verlangen - bzw. Mailclient einstellen, dass er eine solche anfordertderzeit unklar ob Bestätigung zurückkommt). Über den Postweg gibt es vom bmvit bei verschiedenen Anfragen widersprüchliche Informationen. Da der Übermittlungsnachweis bei Email schwer ist, empfiehlt sich eine zusätzliche Absicherung auch per eingeschriebenem Brief (Adresse siehe .rtf Datei). Personen, die nicht über Emailzugang verfügen, wären im Falle der ausschließlichen Zuläsigkeit von Email (auch solche Auskünfte wurden schon gegeben) von ihrem Stellungnahmerecht (wie wir meinen unzulässigerweise) abgeschnitten. Das bmvit freut sich allerdings sicherlich, wenn im Falle dass die Übermittlung ausschließicherweise über den Postweg erfolgt (dann nicht erst am Freitag aufgeben), ein Datenträger beigelegt wird und damit die Weiterbearbeitung erleichtert wird. Wie gehts weiter: wir arbeiten derzeit an unserer eigenen, umfangreicheren Stellungnahme. Als Nebenprodukt können weiter Tips bzw. modifizierte Musterstellungnahmen resultieren, die wir eventuell auch noch veröffentlichenwerden, allerdings nur dann, wenn es die Hauptarbeit nicht beeinträchtigt. Noch etwas zu warten kann sich daher auszahlen. Wider Erwarten ist sich ein nochmaliger Upload nicht mehr ausgegangen (es waren hoffentlich auch so genug Anregungen vorhanden). Die Fertigstellung unserer Stellungnahme war doch aufwendiger als erwartet. Wer sie hier downloaden möchte wird vielleicht verstehen können warum. Dem Positionspapier von BIMM und Umweltorganisationen für den Marchfeldteam Endbericht könnten ebenfalls Argumentationsansätze entnommen werden Tips: Umweltbericht SPV- Marchfeldstrasse grob mangelhaft: Ohne Anspruch auf Vollständigkeit beziehen sich die Mängel sowohl auf Dokumentation, Methodik der Untersuchungen, Widerspruchsfreiheit, Diskrepanzen zwischen Untersuchungsergebnissen und den gezogenen Schlußfolgerungen. Im Folgenden in exemplarischer Form einige "Highlights": 1) Die Auswirkungen einer Marchfeldstrasse auf das umliegende hochrangige Verkehrsnetz wurden unzureichend untersucht bzw. dargestellt. Die Frage, ob überhaupt eine zweite Autobahn Wien-Bratislava erforderlich ist und die Entwicklung der A6 bleibt weitgehend ausgeklammert. (§5 Abs.4 lit. g SPVG Sicherstellung einer optimalen Nutzung der vorhandenen Kapazitäten) 2)
Der Umweltbericht erfüllt nicht die Anforderungen nach Widerspruchsfreiheit,
weil er 2 miteinander inkompatible 4)
In der KNA schneidet Planfall 5 ("Umfahrung Nord ") in der
Lärmreduktion am besten ab (UB S 202). In der direkt daraus 5)
Das verwendete Verkehrsmodell hat keine ÖV-Matrix. Der öffentliche
Verkehr wird methodisch unzureichend berücksichtigt. 6) Eine Marchfeldstrasse wäre ein bilaterales Projekt. Die Planung erfolgte jedoch in asymmetrischer Form. 7) Die Genehmigungsfähigkeit einer Schnellstrassenquerung der mehrfach höchstrangig geschützten Marchauen ist ungewiss. Der Umweltbericht lässt diese Frage offen. Es wird die Einschätzung vertreten, dass die Eingriffe mit Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren seien. Wie diese Ausgleichsmaßnahmen aussehen sollen bleibt offen (Widerspruch zu §6 Abs 2 lit 9SPVG ) 8)
Seite 423 im Umweltbericht zeigt anschaulich, dass die "Schnellstrasse
Mitte Süd" eine einseitige Schwerpunktsetzung Details (Verkehrsuntersuchungen): ad 1) Es
ist bemerkenswert und ein schwerwiegender Mangel, dass die Verkehrsuntersuchungen
für ein beantragtes neues Netzelement im hochrangigen Straßennetz
der "Marchfeldstrasse" kaum Aussagen über die Auswirkungen
in diesem Netz treffen. Die Systemabgrenzungen sind nicht definiert.
Die Verkehrliche Entwicklung beispielsweise auf S1, A4, A6 etc bleibt
undokumentiert. ad 2 und 3) Von einem Umweltbericht muss als Minimalvorausetzung Widerspruchsfreiheit erwartet werden können. Im Gegensatz dazu weist, der Bericht zwei miteinander nicht kompatible Verkehrsuntersuchungen auf! Eine für die Raum und Umweltauswirkungen und getrennt davon eine weitere für die Kosten-Nutzen Analyse. Letztere ist nicht dokumentiert, aus ihren Ergebnissen werden aber in nicht transparenter Weise grosse Nutzen für die Schnellstrassenplanfälle ermittelt. Der originalen Verkehrsuntersuchung innewohnende fortgeschrittene methodische Ansätze von Strassen ausgelöste Änderungen in der Raumstruktur zu berücksichtigen, wurden fallengelassen und in oberflächlich beschriebener Weise das Untersuchungsgebiet ausgeweitet. Dass denoch das maximal errechnete Nutzen/Kosten Verhältnis nicht bei einer Schnellstrasse, sondern bei "MIV0/ÖV+" liegt, wurde mit dem Hinweis auf die bei Schnellstrassen erzielte maximale Nutzen-Kosten Differenz abgetan. Das SPV-Gesetz listet unter §5 bei den zuberücksichtigenden Zielen hingegen ausschließlich die" Erzielung eines möglichst hohen gesamtwirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses" auf. Klima: Die Emission
klimarelevanter Gase ist in allen Maßnahmenplanfällen im
Vergleich zu den MIV0 Planfällen erhöht, bei den Schnellstraßenplanfällen
kommt es zu einer deutlichen Verschlechterung und zu den größten
Emissionsweten. Trotz der durch die begrenzte Ausdehnung des Untersuchungsgebietes
gegebenen Unsicherheiten ist festzustellen, dass die "durch entsprechende
Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene" (UB S238)
zu setzende Reduktion der CO2-Emissionen auch auf kleinräumiger
Ebene ihren Niederschlag finden müssen. Das heisst, dass nicht
österreichweit in jedem betrachteten Gebiet, die Emissionen weiter
steigen können und im Gegensatz dazu auf einer losgelösten
überregionalen Ebene trotzdem sinken werden. Die im Umweltbericht
auf Seite 423 angeführte Behauptung: "Bei Wahl eines größeren
Untersuchungsraumes - wie er bei so globalen Fragestellungen wie der
Klimarelevanz anzunehmen wäre - würden sich die Unterschiede
weitgehend neutralisieren." - ist als These anzusehen, die allerdings
im Umweltbericht durch keinerlei Untersuchungsergebnisse belegt ist.
Diese These negiert, dass die zukünftige Verkehrsentwicklung keine
Konstante ist, von der ausgehend nur Verlagerungen möglich sind
sondern es darüber hinaus auch induzierten Verkehr gibt, der durch
die Veränderung des Verkehrsangebots bzw. der Raumstruktur (Siedlungsentwicklung
etc.) entsteht - Damit steht sie auch im Widerspruch zur Verkehrsuntersuchung.
Auch müsste berücksichtigt werden, dass im Falle der in den
Schnellstrassenplanfällen angenommenen starken Bevölkerungsentwickung
im Untersuchungsgebiet diese zu einem hohen Anteil durch Wohnsitzverlagerungen
aus dem Bereich Wien bewirkt werden würde. Die damit verbunde Verschlechterung
des Modal Split - der Anteil des (umweltfreundlichen) öffentlichen
Verkehrs in Wien ist deutlich höher als im Marchfeld würde
zu einem Emissionsanstieg führen. Anmerkung:
Im Bezirk Gänserndorf sind folgende 11 Gemeinden Mitglied des Klimabündnis: Wasser: Im von geringen Jahresniederschlagsmengen gekennzeichneten Marchfeld stellt Wasser ein besonders kostbares Gut dar. Die Schnellstrasse Mitte Süd schneidet in der Bewertung des Bereiches Wasser am schlechtesten von allen Planfällen ab. Bereits jetzt ist die Nutzung des Grundwassers im Marchfeld nicht nachhaltig und die Entnahme übersteigt die Grundwasserneubildung, was zu einer sinkenden Tendenz des Grundwasserstandes führt. Aus dieser Sicht kann die Schnellstrasse und ihre induzierte Strukturwirkung keine anzustrebende Entwicklung sein. +30000 EW gegenüber Referenzfall |